Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, Verfahren zur Veränderung menschlicher Stammzellen sind nicht patentierbar. Damit erschwert er die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen in diesem Bereich, wenn er sie nicht gleich unmöglich macht. Denn das Patent verspricht dem Innovator ein zeitlich begrenztes Monopol. Der erhält damit die Chance, seine Forschungs- und Entwicklungskosten zu refinanzieren und darüber hinaus eine Risikoprämie zu erwirtschaften. Ohne Patent entfällt dieser Anreiz.

Einige Liberale Ökonomen sind der Auffassung, dass man Patente gleich ganz abschaffen sollte. Ich habe in mehreren Fällen Erfinder und Tüftler beraten. Meine Lebenserfahrung steht dagegen. Gute Ideen scheitern ohnehin meistens an denen, die sie haben. Aber nicht nur wegen ihrer eigenwilligen Charaktere verfügen solche Leute meist selbst nicht über die finanziellen Mittel, ihre Innovation zu verwirklichen. Ein Patent erleichtert die Investorenfindung deshalb erheblich. Dem steht natürlich entgegen, dass die Innovation für eine begrenzte Zeit teurer ist, weil sich der Hersteller nicht dem Wettbewerb zu stellen braucht.

Haarig  ist natürlich die Frage, ob man Veränderungen an Genen oder gar am menschlichen Genom patentieren kann. Im Fall menschlicher Stammzellen erscheint mir diese Frage beantwortbar. Sie haben nun wirklich noch keine entwickelte Persönlichkeit und wären nie zu selbstständigen Handeln fähig. Sie sind einem Sterbenden nicht unähnlich, der für hirntot erklärt wird, damit er als Organspender anderen noch einen letzten Dienst erweisen kann.

Stammzellen, die bei der Forschung oder gegebenfalls bei der Herstellung von Medikamenten oder “Ersatzorganen” eingesetzt werden könnten, werden nie in den Status kommen, “hirnlebend” zu sein, weil sie auch für die künstliche Befruchtung nicht genutzt werden. Ihre Daseinsberechtigung besteht eben nicht darin, dass aus ihnen ein lebendes, selbstständiges Wesen heranwächst.

Aber sie können Menschen, die über ein solches selbstständiges Leben verfügen, helfen. In dem sie etwa zu biologischen Organen “gezüchtet” werden, die eine kranke Leber, eine Niere oder ein Herz ersetzen. Oder als Zellen ein von Demenz oder Alzheimer befallenes Gehirn heilen.

Eine Grenze für die Patentierbarkeit wäre erreicht, wenn nicht das Verfahren zur Veränderung von menschlichen Genen geschützt würde, sondern das Gen an sich. Das stand aber gar nicht zur Debatte.