von CARL CHRISTIAN JANCKE
Mit seiner Bemerkung über die Abschiebungsverhinderungsindustrie hat Alexander Dobrindt eine Punktlandung gelandet. Denn die verursacht einen Milliardenschaden. Da der Ex-Minister mit dem Rechenschieber ein wenig überfordert scheint, habe ich das Desaster zu Lasten der deutschen Staatsbürger mal zusammen gerechnet. Es dürfte sich um einen deutlich zweistelligen Milliardenbetrag handeln.
Laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wird gegen jeden ablehnenden Bescheid geklagt, das war 2017 300.000 mal der Fall.
Ein Fachanwalt für Migrationsrecht beziffert das Honorar pro Fall auf 950 Euro aufgrund der entsprechenden Gebührenordnung. Nur die Kosten für die Anwaltshonorare belaufen sich in 2017 also auf 285 Millionen Euro. Der Mann alleine beklagt sich, dass er in 2017 mit der Annahme von 500 Mandanten an seine Leistungsgrenze geraten sei. Damit hat er nach seiner eigenen Kalkulation ein Honorar von 475.000 Euro erzielt. Aber er sagt selbst, dass er davon nicht reich werde.
Hinzu kommen ja die Gebühren für das Gericht. Neben den reinen Gebühren stellt der Klagetsunami ja auch die Rechtssicherheit in in Deutschland in Frage. Die, die hier schon länger leben, dürfen aufgrund des Zusammenbruchs der Kapazitäten der Verwaltungsgerichte in in Deutschland kaum noch rechtliches Gehör finden.
In nur 22 Prozent der Fälle werden die Bescheide des BAMFs aufgehoben. Nur in diesem Fall kommt der Bund direkt für die Kosten auf. Das BAMF beziffert diesen Aufwand auf rund 20 Mio. Euro, vermutlich, weil für die Vertretung des BAMFs vor Gericht ja keine separaten Kosten ausgewiesen werden, die BAMF von sich selbst keine Honorare für die anwaltliche Vertretung verlangt.
Stellt sich die Frage, wer für den restlichen Batzen auskommt, also vermutlich mehr als 200 Mio. Euro. Formal sind die Asylbewerber und Flüchtlinge natürlich verpflichtet, für Gerichtskosten und Anwaltshonorare aufzukommen, wenn sie unterliegen.
Jeder, der in Deutschland vor einem ordentlichen Gericht klagt, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Der kleine Haken daran ist, dass die Rechtspfleger, die darüber entscheiden, nicht nur die Bedürftigkeit prüfen, sondern auch die Erfolgsaussichten einer Klage. Und bei der Quote können die ja nicht allzu hoch sein.
Bei Misserfolg Fall zahlt der Mandant. “Dann werden im Regelfall Ratenzahlungen zwischen 50 bis 100 Euro vereinbart”, sagt der Fachanwalt für Migrationsrecht, Oberhäuser lauf NOZ. Nur woher haben die das Geld. Und wenn sie tatsächlich nach negativem Urteil abgeschoben würden, wie käme der Anwalt an sein Honorar? Und aus welchen Einkünften können Asylbewerber, denen ja in der Regel die Erwerbsarbeit verboten ist, die entsprechenden Honorare auch in Raten bezahlen. Die gehen wahrscheinlich meist von den bezogenen Sozialtransfers ab. Den Anwalt zahlt deshalb auch meist die Statskasse. Wie der erfolglose Asylbewerber für die Gerichtskosten aufkommt, bleibt ein offenes Geheimnis. Vater Staat bleibt drauf sitzen.
Für die Migrationsindustrie ist die Angelegenheit in jedem Fall auch ein Geschäft. Nach Angaben des Chefs der UN-Flüchtlingsorganisation kostet die Versorgung eines Flüchtlings/Asylanten in Europa pro Tag rund 50 Euro (im Vergleich zu ca.5 Euro in einem Nachbarland).Bei einer Million Flüchtlingen reden wir also von 50 Millionen Euro pro Tag, von denen die ca 5 Millionen Euro “Taschengeld” bekommen sollen.
Wenn bei 300.000 Flüchtlingen sich die Ausreise/Abschiebung um durchschnittlich 3 Monate verlängert, bringt das dieser Industrie 1,215 Milliarden Euro. Diese Verlängerung ist lohnend, auch wenn nur in 22 Prozent der Fälle diese Bescheide aufgehoben werden. Das erklärt auch die Angabe der niedrigeren Gerichtskosten für das BAMF von 20 Millionen Euro. Sie haben sich gegenüber 2016 verdoppelt.
Von den 1,215 Milliarden profitieren Vermieter, Betreiber von Flüchtlingsheimen, Caterer, Sicherheitsdienste, Anbieter von Sprach- und Integrationskursen und und und. Rechnet man diese durch die verzögerte Abschiebung abgelehnter Asylbewerber auf´s Jahr um, so entstehenden der Migrationsindustrie zusätzliche Einnahmen von rund 18 Mrd. Euro im Jahr. Da lohnt das Klagen.
Das sind alles nur Überschlagsrechnungen, die ein Landesgruppenchef natürlich mit seinem Zugriff auf Fraktionsmitarbeiter und den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages oder im schlimmsten Falle seiner Parteizentrale mit Rückgriff auf die Gerichte hätte weitaus besser ausspucken hätte können. Mit rechts. So ist er selbst schuld, dass er sich zu der Gutmenschen fetter Beute gemacht hat. Man muss halt auch rechnen können.
4 comments
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13. May 2018 at 01:27
Paul
Danke für diesen Beitrag.
Herzlich, Paul
15. May 2018 at 12:55
Torsten
Wenn ein Anwalt 500 Fälle à 950 Euro übernimmt (vor welchem Zeithorizont? wohl kaum ein Jahr, eher mehr?), davon aber nur 22 % “gewinnt” bzw. die Finanzierung über den Erfolg absichert, dann bleiben ihm 104.500 Euro. Wenn er bei den verbleibenden 390 abschlägigen Entscheidungen etwa 10 % der Fälle (also 39) durch Ratenzahlungen finanziell erstattet erhält, wären das nochmals 37.050 Euro mehr. MAcht zusammen 141.550 Euro. Nicht zwingend viel auf ein Jahr, wenn er seine Fix- und Unkosten abrechnet (Angestellte, Kanzleimiete, Betriebsmittel), aber ein ganz nettes Grundrauschen.
15. May 2018 at 18:32
euckenserbe
“Oberhäuser selbst habe im vergangenen Jahr über 500 neue Mandanten angenommen. “Das hat mich an den Rand meiner Leistungsfähigkeit gebracht”, sagt er im zitierten NOZ-Artikel. Warum soll er nur 10% der abschlägig entschiedenen Fälle über Ratenzahlung erhalten. Seine Forderung ist sofort titulierbar und damit auch vollstreckbar. Warum soll der Anwalt also auf seine Forderung in 90 Prozent der Fälle verzichten? Nix Grundrauschen 😉
29. May 2018 at 15:55
Torsten
Die 10 % waren eine sehr, sehr vorsichtige Schätzung, die eine gewisse Menschenfreundlichkeit und Scheu vor konsequenten Schritten angenommen haben. Das ist vielleicht naiv, denn beim Geld hört ja die Freundschaft und zumeist auch die Freundlichkeit auf (eine mögliche Übernahme durch “Freundeskreise” , “Flüchtlingshelfer” und/oder Steuergeld über “Beihilfen” habe ich dabei ebenfalls nicht berücksichtigt). Sobald man die oben veranschlagten 10 durch ebenfalls vorsichtige 30 Prozent ersetzt, lacht das Anwaltsherz vermutlich.