Die politischen Parteien haben in Deutschland den Meinungsbildungsprozess monopolisiert. Wo sich Abweichler zeigen, wird gedroht, tabuisiert und ausgegrenzt. Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein Luxusgut. Das Wahlsystem, das heute beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand steht, hat neben dem Parteiengesetz und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen wesentlichen Anteil daran. 

Die Reform des Wahlrechts sollte mit der Streichung der Zweitstimme und des Wahlkreismodells einhergehen. Stattdessen sollte man – wie in Bayern – jedem Kandidaten seine Stimme geben können. Die werden dann auf Listen der einzelnen Parteien zusammen gefasst. Der Parteitag bestimmt nicht einmal über die Reihenfolge der Auflistung: Die erfolgt alphabetisch. Die 500 Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt.

Unabhängige Quergeister wie Schäffler, Bosbach oder gar Ströbele wären somit nicht länger vom Listenplatz abhängig. Und weil jeder Abgeordnete für jeden Wähler wählbar bleibt, werden selbst Minderheiten wie die Liberalen, die Kommunisten oder die Piraten Abgeordnetenstimmen erhalten.

In der repräsentativen Demokratie ist der Abgeordnete weder seinem Gewissen noch seinem Wähler verpflichtet. Unabhängig ist er schon gar nicht. Er befindet sich in einer babylonischen Abhängigkeit zu seiner Partei. Nur wenn er angepasst dem Fraktionszwang folgt, kann er darauf hoffen, auf einem aussichtsreichen Listenplatz zu landen, der ihm die Fortsetzung seiner “Karriere” erlaubt und vielleicht als parlamentarischer Staatssekretär oder gar Minister Dienstwagen und zusätzliche Versorgungsansprüche zu erwerben.

Dabei bleibt die Sachpolitik auf der Strecke und alle Grundsätze und Prinzipien werden auf dem Altar des Politmarketing geopfert. Nur so sind dauerhafte Fehlentscheidungen, die den Wohlstand gefährden, wie die “Energiewende” und die “Eurorettung” denk- und politisch durchsetzbar. Wider besseren Wissens.