Anetta Kahane hat konspiriert. Das tut der ein oder andere rechte Gesinnungsgenosse auch – gegen Honorar versteht sich. Immerhin ist die NPD so von V-Leuten durchseucht, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr erkennen konnte, welche Äußerungen originär rechtsradikal und welche von irgendeinem Verfassungsschützenden Organ initiiert wären. In Konsequenz hätte das Gericht ja eigentlich überprüfen müssen, ob der Verfassungsschutz nicht verfassungsfeindlich ist.
Konspiranten und Konvertiten sind mir immer verdächtig. Mir ist es lieber, wenn jemand aus seiner wahren Gesinnung keine Mördergrube macht. Beide zeichnen aus meiner Sicht eins aus: Ich kann mich wirklich nicht in sie hinein versetzen.
Während wir alle Johnny English und James Bond lieben, sind uns ihre Geistesgenossen in der Realität höchst suspekt. Selbst ein früher Mitarbeiter dieses Blog wurde schon einmal in grauer Vorzeit vom BND angesprochen. Man kann also schneller dran sein, als man denkt.
Aber müsste nicht einundzwanzig Jahre nach dem Mauerfall endlich ein Schlussstrich gezogen werden und dem EX-IM das Kainsmal von der Stirn gewischt werden. Was jedem Kinderschänder nach Strafverbüßung zugestanden wird, soll für Leute, die in der Regel kaum mehr gemacht haben, als über das auffällige Sexualleben ihres Nachbarn zu berichten, nicht gelten. Sie sollen alle auf ewig vom öffentlichen Leben ausgeschlossen sein, während der Plagiator an seinem Comeback bastelt.
Betrachtet man die prominentesten Fälle von IM Cerny über den Sekretär bis hin zum Notar, dann fällt jedoch das fehlende Unrechtsbewusstsein und die fortgesetzte Lüge bis zur unabwendbaren Wahrheit auf. Manch einer macht daraus auch noch ein Geschäft für die Gerichte. Ein Ex-Stasi-Mann der ehrlich bereut hat und sich bei seinen Opfern gar öffentlich entschuldigt hätte, ist dagegen bisher noch nicht unter gekommen. Das macht die Sache mehr als unappetitlich. Und solange das öffentliche Schuldeingeständnis auch dieser Ewig gestrigen ausbleibt wird es wohl auch nichts mit der Rehabilitation.
Eine Frage bleibt noch unbeantwortet: Auch die SED/PDS/LINKE steht auf auf dem Beobachtungszettel des Verfassungsschutzes. Obwohl die Luxemburgs und Lieberknechts des 21. Jahrhundert durch die Talk-Shows der Republik turteln und den Kommunismus getarnt mit neuen Worthülsen garniert propagieren, ist bisher nichts bekannt von den in die Partei eingeschleusten V-Leuten bekannt geworden. Wenn es annähernd so viele sind wie bei der NPD, könnte ja auch hier das Verbotsverfahren daran scheitern, dass das Verfassungsgericht nicht unterscheiden kann, was originäre Parteilinie ist. Schließlich lässt sich aus dem alten Ost-Personal eine hohe Anzahl von Nasen rekrutieren, die mit der Abwicklung operativer Vorgänge und Treffs in konsperativen Wohnungen genauso viel Erfahrung haben wie mit der Entgegennahme von Geldgeschenken.
2 comments
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21. November 2011 at 12:31
Hans
Einige Punkte dazu:
1. Ich bin immer etwas skeptisch wenn man die Stasi und den Verfassungsschutz in einem Atemzug nennt, Das ist bei Linken eine übliche Methode um die die Stasi-Kritik abzuschwächen.
2. Ich weiß nicht in wiefern man in der ehemaligen DDR gezwungen war bzw. in wie weit es mit Vorteilen verbunden war eine Tätigkeit als IM anzunehmen. Ich glaube es gibt da widersprüchliche Auffassungen.
3. Ich glaube aber nicht dass solch ein ehemaliger IM noch geeignet ist politische Führungspostionen einzunehmen. Ich erinnere hier z. B. an den Fall Kerstin Kaiser aus Brandenburg.
21. November 2011 at 13:04
euckenserbe
1. Ich habe nicht die Geheimdienste in einem Atemzug genannt sondern allenfalls ihre freien Mitarbeiter. Eine Gleichsetzung beider Dienste lag mir fern. Die Stasi scheint allerdings wesentlich effektiver gewesen zu sein, bis sie von einer Informationsflut überrannt wurde, die sie nicht mehr handeln konnte.
2. Das mit den IMs funktionierte wohl nach dem Anreizsystem, das jeweils individuell besser funktionierte. Zuckerbrot und Peitsche.
3. Das ist auch das Ergebnis meiner Überlegungen. Und zwar weniger aus rechtlichen Gründen sondern wegen erwiesener fehlender charakterlicher Eignung.