Vor kurzem votierte das britische Unterhaus gegen die Forderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, zu Gefängnisstrafen verurteilten Verbrechern das Wählen zu gestatten. Geklagt hatte der Axtmörder John Hirst, der sich nach dem Urteil mit einem Internetvideo meldete und ein Sektchen darauf trank, dass ab sofort Mörder und Vergewaltiger wählen dürfen. Da ihm das Parlament einen Strich durch die Rechnung machte, dürfte ihm die Feierlaune mittlerweile vergangen sein, aber da ist Hirst nicht der einzige. Unmittelbar nach dem EGMR-Urteil klagten nämlich 600 Häftlinge gegen die britische Regierung und forderten jeweils 5000 Pfund Entschädigung.
Das Ergebnis: Der Richter urteilte, dass nach der Parlamentsentscheidung gegen das Urteil kein europäisches Gerichtsurteil Entscheidungen des House of Commons automatisch außer Kraft setzen oder überstimmen kann. Außerdem muss jeder Kläger 76 Pfund Gebühren zahlen.
Die Entscheidung der Briten ist tatsächlich eine gute Nachricht, stärkt sie doch die demokratisch legitimierten Institutionen gegenüber supranationalen Einrichtungen, die sich jeglicher Kontrolle entziehen. Während ein Magnus Gäfgen oder andere Widerlinge den EGMR benutzen, um aus der Haft heraus ihre Spielchen zu spielen, ist diesem Zirkus im Vereinigten Königreich endlich ein Riegel vorgeschoben worden.
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