In der repräsentativen Demokratie westlicher Prägung stellt sich die Frage nur theoretisch. Für die Erkenntnis über den Freiheitsgrad und die Effizienz einer Gesellschaftsform ist sie essentiell. Und nach der weitgehenden Substanzlosigkeit der Diskussion des “organisierten Liberalismus” soll der Unterschied hier noch einmal deutlich gemacht werden.
Im Mittelpunkt der Überlegung steht die Frage, wie der Grad an Freiheit für das Individuum maximiert werden kann. Den Liberalen unterscheidet vom Anarchisten, dass er dies eben nicht dem freien Spiel der Mächte überlässt, sondern durch das staatliche Gewaltmonopol regeln möchte.
Daraus ergibt sich zwingend, dass die Steigerung des Gemeinwohls nicht über Mehrheitsentscheidungen organisiert werden kann sondern nur über die Summe der Steigerungen der individuellen Wohlfahrten.
Wenn aber die Verfolgung individueller Ziele maximiert werden soll, dann kann es kein noch so gutes Staatsziel geben. Denn selbst wenn die Mehrheit dieses Ziel für richtig befindet, kann es erstens trotzdem falsch sein und seine Verfolgung schränkt jeden, der es nicht teilt, in der Verfolgung seiner eigenen Ziele ein.
Das befürwortet ausdrücklich den freiwilligen Zusammenschluss von Menschen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele: Sei es im Sportverein, in der Glaubensgemeinschaft, gar einer Partei oder gar in einem Unternehmen mit Gewinnverfolgungsabsicht: Kennzeichnend für die Organisation ist der Konsens über die gemeinsame Zielverfolgung, der auch durch Zahlung von Löhnen, Zinsen und Pachten erkauft sein kann. In einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung darf jedoch kein Zwang bestehen, in einer solchen Organisation Mitglied zu sein.
Ein freiheitlicher Rechtsstaat ist konsequent nur als Ordnung und nicht als Organisation denkbar. Er ordnet das Zusammenleben auf der Basis von abstrakten, negativen Regeln (Verboten) und ist zielneutral.
Eine staatliche Organisation lässt sich immer nur mit Zwang durchsetzen, sobald sich ein Zielkonflikt zwischen dem Staat und dem Einzelnen ergibt und der Staat die individuelle Freiheit durch Zwang einschränkt.
Nun wird der ein oder andere geschätzte Leser einwenden, dass der Staat sein Gewaltmonopol ja auch zur Durchsetzung seiner Ansprüche braucht, um Gewaltmonopol und Infrastruktur zu finanzieren.
Zunächst einmal braucht der freiheitliche Rechtsstaat deutlich weniger Mittel als der derzeitige Umverteilungsstaat. Zum zweiten wird aber die “Steuermoral” bei einem einfachen System ohne Ausnahmen und mit niedrigen Sätzen automatisch steigen, weil die Bürger sich darauf konzentrieren, die eigene Wohlfahrt zu maximieren, statt die Steuervermeidung zu optimieren, was notwendigerweise auch zu einer Steigerung des jeweiligen Brottosozialprodukts führen muss.
Und zuguterletzt kann der Staat natürlich sein Gewaltmonopol einsetzen, um die Finanzierung seiner originären Aufgaben sicher zu stellen.
Zuguterletzt: Nein, es gibt keinen Widerspruch zwischen “Gemeinwohl” und Eigennutz. Das Gemeinwohl lässt sich wohlfahrtstechnisch nur mit der Optimierung der einzelnen Wohfahrten maximieren und damit ist auch die “Zügelung” des Eigennutzes nicht erforderlich.
Jedenfalls, wenn eine Ordnung negativer Regeln die Freiheit des einzelnen vor dem Stärkeren und dem Staat schützt.






5 comments
Comments feed for this article
6. May 2012 at 13:21
Pardus
übung macht den meister
7. May 2012 at 10:30
nicksen
grossartiger text. kompakt und auf den punkt gebracht. thx.
gleich mal jemanden unter die nase reiben
8. May 2012 at 10:47
Sebastian Theophil (@stheophil)
Lieber euckenserbe,
Ich teile zwar die Schlussfolgerungen im Prinzip, aber ich denke das Argument ist mitnichten so prinzipieller Natur.
Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols ist auch eine Art des Zwangs: Die Mehrheit unterdrückt die Fähigkeit einer Minderheit, auf eigene Rechnung Gewalt über andere ausüben zu können. Offensichtlich akzeptieren also Liberale sehr wohl manche Formen des Zwangs der Mehrheit gegenüber der Minderheit und akzeptieren also auch, dass diese Form des Zwangs die Summe der Wohlfahrten aller Individuen steigert. Die Wohlfahrt derjenigen, die sich per Gewalt hätten durchsetzen können, wird sehr wohl gemindert.
Im Kern geht es in diesem Argument um die Stellung des Minderheitenschutzes in einer freien Gesellschaft, also um den Konflikt zwischen Freiheit und Demokratie. Wie weit der Minderheitenschutz geht ist aber ein Kontinuum, denke ich und habe das an anderer Stelle noch ausgeführt (http://theophilsblog.com/post/22644294478/die-freiheit-die-ich-meine) und dabei auch für mich besser beantwortet, an welchen Punkt ich von den Schlussfolgerungen der ordoliberalen Position abweiche. Dafür Dank
8. May 2012 at 11:21
euckenserbe
Der Dissens besteht in der Frage, welchem Individuum ein Maximum an Freiheit zusteht. Das Gewaltmonopol im freiheitlichen Rechtsstaat dient ausschließlich der Legitimation der Freiheit für jeden Bürger.
Der freiheitliche Rechtsstaat kann aber muss nicht demokratisch legitimiert sein. Freiheit entsteht nicht zwangsweise durch Demokratie.
Ihre Argumentation hat eine kollektivistische Wurzel. Sie unterscheiden Mehrheit und Minderheit. Mich interessiert aber ausschließlich der einzige Bürger und seine Entscheidungsfreiheit.
Was Schäffler und Ko betrifft, darf man den grundsätzlichen Ansatz mit dem pragmatischen nicht verwechseln. Schäffler bewegt sich im politischen Raum und muss konkrete Vorschläge für die Veränderung der gegebenen Verhältnisse machen.
Ich definiere derzeit lediglich nur Idealzustände, die sich wahrscheinlich nicht ohne Zwischenstufen realisieren lassen würden.
8. May 2012 at 11:46
Sebastian Theophil (@stheophil)
“Ihre Argumentation hat eine kollektivistische Wurzel. Sie unterscheiden Mehrheit und Minderheit. Mich interessiert aber ausschließlich der einzige Bürger und seine Entscheidungsfreiheit.”
Genau an diesem Punkt setzte mein Widerspruch ein. Auch das Gewaltmonopol ist in diesem Sinne ja kollektivistisch. Einige (wenige) Bürger werden dadurch in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt — durch die Mehrheit.
Sie sagen (meinem Verständnis nach), dass das Gewaltmonopol das einzige Recht des Staates ist, Zwang auszuüben. Für sie ist das Gewaltmonopol grundlegend für die Funktionsweise der Gesellschaft, da es den Abstieg in die Anarchie verhindert, die die Freiheit aller verringern würde. Wenn ich sie richtig verstehe, ist deshalb das Gewaltmonopol für sie etwas qualitativ anderes als eine Freiheitseinschränkung durch den Zwang der Mehrheit.
Da liegt meiner Meinung nach der Dissens vergraben.