Wenn die großen Aktiengesellschaften über ihre Bilanzen berichten, wird auch immer über die Einkommensverhältnisse ihrer Vorstände diskutiert. Und regelmäßig eingedenk der Millionenbezüge polemisiert. Doch diese Diskussion geht an den Kernproblemen völlig vorbei. Denn für die Verteilungsgerechtigkeit sind diese Einkommen völlig unerheblich. Und das wirkliche Problem, inwieweit diese Vorstände für ihr Tun im Verlustfall haften, wird nicht diskutiert.
Es gibt in Deutschland 30 DAX-Konzerne. Wenn die im Schnitt 5 Vorstandsmitglieder haben, dann sind das 150 Leute. Nimmt man noch nicht notierte Unternehmen wie die Bahn dazu, reden wir also über vielleicht 200 Menschen, die sich über die beschriebenen Millionengehälter freuen. Sie sind die Spitze eines Eisbergs von 40 Millionen Erwerbstätigen.
Die Leute sind auch nicht repräsentativ für die Gehälter von Unternehmenslenkern. Es gibt ca. 3 Mio Unternehmen, davon sind gerade mal über 7000 Aktiengesellschaften, für die auch diese Damen und Herren nicht repräsentativ sein dürften.
Tatsächlich stellt die regelmäßig vom Handelsblatt veranstaltete Umfrage unter den Unternehmensführern heraus, dass ein durchschnittlicher Geschäftsführer weniger verdient als ein Bundestagsabgeordneter bekommt (inklusive Pauschalen etc.): ca. 100.000 €. Auch bei den Dienstwagen halten sich die CO² Schleudern in der Minderheit. Das Gros fährt mit dem Audi A6, dem BMW 5er und der Mercedes E-Klasse herum.
Das Gros der deutschen Unternehmen wird übrigens nicht von Managern geführt (im Stammland USA nennt man Manager übrigens eher den Filialleiter eines McDonalds Restaurants), sondern von Unternehmern. Und die verdienen nicht nur schlechter wie die Vorstände der DAX-Unternehmen sondern haften mit Haut und Haaren, falls es schief geht. Wie Anton Schlecker, der als Personengesellschaft mit Haut und Haaren für seine eigenen Fehler haftet.
Deshalb müsste die Debatte anders geführt werden. Während selbst ein GmbH-Geschäftsführer im Zweifel stets mit einem Fuß im Gefängnis steckt, kriegt der Unternehmensvorstand bei seiner Ablösung eine Abfindung. Das ist in Ordnung, wenn wie einst der VW-Vorstandschef Bernd Pietschesrieder ohne eigenes Zutun in die Wüste geschickt wurde.
Wenn die Insolvenz ins Haus steht oder gr0ße Verluste zu verzeichnen sind, wäre es richtig, nicht nur die Erfolgsprämie einzubehalten. Sonderrn mit dem aus der Vorstandstätigkeit gewonnenen Einkommen zu haften. Für den eigenen Fehler.






2 comments
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18. March 2012 at 15:58
Erling Plaethe
Was ich nicht verstehe ist, warum mich das irgendwie interessieren sollte? Es ist doch das Geld der Anteilseigner welches verbraten wird. Also ist es ihre Sache ob sie die Höhe der Gehälter angemessen finden oder nicht.
Alle anderen geht das doch überhaupt nichts an.
Und ganz davon abgesehen ist in Deutschland die sehr eigenartige Vorstellung verbreitet, wer Fehler macht gehört angeklagt. Das ist auch der Grund weshalb weshalb niemandem Fehler unterlaufen, was wiederum zur Folge hat, dass niemand für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann.
Das zieht sich durch bis zum Insolvenzrecht.
Und Behörden machen natürlich auch keine Fehler.
Fehler kommen vor, werden es zu viele trennt man sich. Und wer das Recht bricht kommt vor Gericht. Aber eine falsche kaufmännische Entscheidung gehört zum Risiko einer jeden Unternehmung.
Alles andere ist eine gesetzliche Subventionierung der Versicherungswirtschaft.
22. March 2012 at 20:53
Alreech
Hm, das sollte jeden interessieren der für sich höhere moralische Werte reklamiert als sie all diese gierigen, unfähigen und egoistischen Manager bekanntlich haben.
Es ist schließlich ungerecht, das man trotz seiner höheren moralischen Werte und seiner Ausrichtung aufs Gemeinwohl weniger Geld bekommt und Macht hat als ein Ackermann…
Wer will kann auch Parallelen sehen zu diversen blöden, über bezahlten Fußballtrainern, die Millionengehälter kassieren, nur am Geld und nicht am Sport interessiert sind und dann den Verein trotzdem nicht zum Erfolg führen…