Eine gesetzliche Frauenquote in privaten Unternehmen würde genauso wie ein genereller Mindestlohn gegen das durch das Grundgesetz verbriefte Recht zur Vertragsfreiheit brechen. Die versammelte EURO-Rettung verstößt gegen den europäischen Vertrag. Der EZB ist es verboten, Staatsanleihen anzukaufen. Und auch die Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking verletzt das Recht auf Eigentum. Durch den Ankauf von gestohlenen Daten macht der Staat sich zum Hehler um den Preis von ein paar Millionen Steuergeldern.
Dass die deutsche Politik ohne jedes Prinzip und ohne eine Wertvorstellung agiert und nur dem eigenen Machterhalt verpflichtet ist, lässt sich alltäglich erkennen. Dass die sie “kontrollierende” Journaille genauso inhaltsleer und ohne moralischen Kompass hinterherdackelt und die ungeordneten Gedanken reflektiert, macht die Sache nicht besser.
Die um sich greifende Rechtlosigkeit schlägt dem Fass den Boden aus. Denn das Gesetz, die Verträge und das Prinzip sind aus einer Erfahrung gewachsen, die weit über den Horizont der einzelnen Person hinaus geht. Sie sind gemacht, um den Politiker vor der Versuchung zu schützen, das Prinzip und das Recht zu brechen und so grösseren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.
Der Bruch der althergebrachten Regel muss einhergehen mit intellektueller Liderlichkeit und der Anmaßung von Wissen, über das der Politiker nicht verfügt.
Am Ende steht eine Staatskrise, in der alle Regeln außer Kraft gesetzt sind und das Recht sich neue Bahn bilden kann. Der wird kommen. Es fragt sich nur wann und wie teuer das alles noch wird.






14 comments
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18. October 2011 at 11:28
goyamonster
Das traurigste dabei ist, dass eigentliche gerade die Deutschen wissen müssten, was passiert, wenn das Recht stirbt. Da werden schon Generationen von Schülern mit ihrer Geschichte förmlich bombadiert, der moralische Selbstzweck von Recht und Freiheit dabei aber irgendwie vergessen scheint mir. Will jetzt nicht schon wieder mit dem Augustinus-Zitat kommen, Frank Schäffler und der Herr Papst haben das ja schon an prominenterer Stelle gebraucht
Rationaler Konstruktivismus hat Hayek das glaub ich genannt. Oder anders rum. Der Traum der Vernunft gebiert Ungeheuer…
18. October 2011 at 11:28
Adrian
Ich frage mich gerade wo Du aus dem Grundgesetz das grundsätzliche Recht auf Eigentum und Vertragsfreiheit herausliest.
18. October 2011 at 13:50
euckenserbe
1. Vertragsfreiheit ergibt sich aus § 9 und 12 Grundgesetz und ist auch unbestritten.Teilweise wird es sogar aus §2 GG hergeleitet.
2. Eigentum § 14 Grundgesetz.
18. October 2011 at 23:54
Adrian
1. § 2 GG: “In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.”
§ 9 GG – das simple Recht Vereine zu bilden, behindert Quotenregelungen in keinster Weise
§12 GG: “Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.”
§ 14 GG: “Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.” – “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” – “Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.”
Fazit: Es gibt in diesen Fällen kein Grundrecht, dass die Legislative nicht mittels eines simples Gesetzes verwässern kann. Das GG taugt nichts.
19. October 2011 at 00:09
Ulrich Elkmann
Das liegt an Ziel und Zweck des GG: das eben die Basis, nicht den konkreten Anwendungsfall abdeckt. Die Gründerväter bauten darauf, daß bei Fällen, wo die Einzelfallregelung des BGB etc, das Fundament korrodieren, die Abgeordneten (oder später der Bundesgerichtshof) nicht nur von “Kante setzen” reden würden, sondern auch Kante setzen würden (die Zweidrittelmehrheit für Änderungen des GG schien bei den Verhältnissen Ende der 40er Jahre wohl als hinreichende Hürde).
19. October 2011 at 11:53
euckenserbe
Enteignungen müssen entschädigt werden und können nicht grundlos ausgesprochen werden. Das hätte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand.
Grundrechte sind zwar prinzipiell durch Gesetz einzuschränken, allerdings muss hier tatsächlich ein wesentlicher Grund vorliegen, der vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Die einfache Mehrheit und ein vorgeschobener Grund wie die Frauenquote dürften da wohl keinen Bestand haben, wie die Rechtssprechung zeigt. Es klagt nur keiner.
19. October 2011 at 12:19
Adrian
“Es klagt nur keiner.”
Auf welcher Grundlage auch? Auf der vielleicht?
“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
18. October 2011 at 14:04
Milfweed
Die deutsche Journaille wendet nur das an, was uns doch bereits in der Schule als gut und vernünftig gelehrt wurde: Kompromissbereitschaft. Ihr seid doch sicherlich auch für Kompromisse?
18. October 2011 at 18:43
Rainer Hoffmann (@solarkritik)
Ich habe ein Video zu dem Frauenquote-”Geschwuchtel” von Frau von der Leyen gemacht…: http://www.youtube.com/watch?v=cE7OHaqDGW4
Daran wird deutlich, wie die Politiker von den eigentlich wichtigen und relevanten Thematiken ablenken…hier: Frauenquote
18. October 2011 at 23:57
Ulrich Elkmann
Von “reflektieren” im Sinne der alten Vokabel “hinterfragen” bemerke ich bei der deutschsprachigen Schurnalje kaum etwas – höchstens in einer Art physikalischem Sinn: empfangene Signale ungebrochen, verstärkt und in alle Richtungen zurückstrahlend. Allerdings: die 68er Wendung von “hinterfragen” war ja auch schon: etwas auf sozialistische Linientreue abklopfen und für ungenügend befinden. Nein, unter Kompromissen versteht man hier doch etwas anderes: ein bisschen Scharia, Beten mit den Taliban (aber nur den gemäßigten), Sozialismus mit menschlichem Antlitz. Bislang jedenfalls. Folglich dürfte ein Paradigmenwechsel anstehen: Die Politik gibt vor, die Vierte Macht gibt weiter, der Kompromiss besteht darin, dass den Medien noch die Freiheit der Formulierung zugestanden wird. Frau Merkel hat das bei Herrn Jauch schon einmal vorgestellt.
19. October 2011 at 17:55
NUB
Mit dem Recht auf Eigentum war das schon immer in der Praxis so eine Sache. Unser deutsches Recht erlaubt ja auch Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit. Leider hat nie jemand definiert, was das Wohl der Allgemeinheit eigentlich ist. Ich denke schon, dass es so etwas gibt. Z.B. hat eine Stadt kollektiv ein Interesse daran, nicht durch eine Naturkatastrophe weggespült zu werden so wie die Einwohner kollektiv ein Interesse daran haben, abends sicher auf der Straße unterwegs sein zu können – wobei es da schon ausdifferenziert werden kann… Es wäre wichtig, über das Gleiche zu reden. Ein Wohl der Allgemeinheit, bei dem diese Allgemeinheit sich nur als gerade vorherrschende Mehrheit oder vor einiger Zeit ermittelte Mehrheit unter Ausschluss der Nichtwähler annimmt, ist schon problematisch.
21. October 2011 at 09:26
Karsten
Ein genereller Mindestlohn besteht in geschaetzten 90% der westlichen Demokratien, uebrigens ohne, dass diese daran zerbrochen waeren. Natuerlich ist das auch in Deutschland moeglich und keineswegs grundgesetzwidrig. Schon heute gibt es im Tarifverstragsgesetz die Allgemeinverbindlichkeitserklaerung, mit der der Gesetzgeber die Bestimmungen des Tarifvertrags auch auf diejenigen Unternehmen einer Branche ausweiten kann, die gar nicht tarifgebunden sind. Wo ist hier die absolute Vertragsfreiheit?
Von einem Absolutheitsanspruch der Vertragsfreiheit zu fabulieren, ist wirklichkeitsfremd und in ihrem Wesen letztlich selbst grundgesetzwidrig. Aehnliches gilt fuer das Recht auf Eigentum. Ihr muesst euch schon entscheiden, ob ihr hier das GG wie eine Monstranz vor euch herschleppen wollt, oder euch nicht eher in die Reihe der Kritiker des GG einreiht. Letzteres waere zumindest konsequent im Sinne eines konsequenten Liberalismus.
21. October 2011 at 10:58
Adrian
“Letzteres waere zumindest konsequent im Sinne eines konsequenten Liberalismus.”
Richtig. Deshalb halte ich ja auch nichts vom GG.
21. October 2011 at 09:28
Karsten
Im uebrigen muesste derjenige, der der Vertragsfreiheit eines Absolutheitsanspruch zubilligt auch konsequent gegen das Streikrecht argumentieren – und letztlich dafuer, dass Streikende wie Kriminelle behandelt werden. Denkt mal drueber nach.